1. Die Berufung der Beklagten vom 21.04.2017 gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 15.03.2017 - Az.:
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.
3. Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1. genannte Urteil, soweit über dieses entschieden wird, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Kläger nehmen als Pflichtteilsberechtigte nach ihrem Vater die Beklagte, die dessen Enkelin und Alleinerbin ist, auf Zahlung in Anspruch. Wesentlicher Vermögenswert des Nachlasses ist ein bebautes Grundstück, dass nunmehr durch die Beklagte und ihre Familie zu Wohnzwecken genutzt wird.
Mit ihrer Klage haben die Kläger - soweit noch von Interesse - u.a. ihren Pflichtteil aus dem Wert des Grundstücks verlangt.
Die Beklagte hat Klageabweisung und hilfsweise Stundung des Pflichtteils beantragt.
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