Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters

 

 

An das Amtsgericht - Nachlassgericht - . Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort

 

 

 

 

Az.: ...

 

 

Verwaltung des Nachlasses des am ... in ... verstorbenen ...

Antrag auf Entlassung des Verwalters

Ich zeige an, dass mich Herr/Frau ... mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Interessen beauftragt hat. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt.

Mein Mandant ist Erbe des am ... in ... verstorbenen Erblassers. Ich nehme insoweit Bezug auf den in der Anlage beigefügten Erbschein des Amtsgerichts ... vom ....

Mit Beschluss vom ... hat das Nachlassgericht ... die Verwaltung des Nachlasses des Erblassers angeordnet und Herrn ... zum Nachlassverwalter bestellt.

Der Nachlassverwalter kommt seinen Pflichten nur ungenügend nach und ist daher zu entlassen.

Gemäß §  , der nach den §  Abs.  , §  auf die Nachlassverwaltung entsprechend anzuwenden ist, hat das Nachlassgericht den Nachlassverwalter zu entlassen, wenn die Fortführung des Amts, insbesondere wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Nachlassverwalters, das Interesse der Erben oder der Nachlassgläubiger gefährden würde. Ein Verschulden des Nachlassverwalters ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Interessen der Erben objektiv gefährdet sind (BayObLG, Beschl. v. 18.12.1987 - BReg. , FamRZ 1988, ). Ein solches pflichtwidriges, den Interessen des Antragstellers als Erben zuwiderlaufendes Verhalten des Verwalters liegt vor. Hierzu im Einzelnen: