Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Oldenburg vom 23.01.2019 aufgehoben und das Nachlassgericht angewiesen, die Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts neu zu bescheiden.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren beträgt 300.000 Euro.
I.
Die Beteiligten zu 1. bis 3. sind Nacherben des Erblassers. Eine Ausfertigung eines entsprechenden Erbscheins vom 26.02.2013 befindet sich in den Akten (Bl. 8). Mit dem Tod der Vorerbin ist die Nacherbschaft eingetreten. Die Antragstellerin hat unter dem 04.12.2018 in elektronischer und elektronisch beglaubigter Form einen Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins gestellt, der sie und ihre beiden Schwestern als Erben nach dem Erblasser ausweist. Darüber hinaus hat sie die Sterbeurkunde der Vorerbin in elektronisch beglaubigter Form vorgelegt. Die beglaubigte Abschrift des die Nacherbschaft anordnenden Testaments befindet sich in den beigezogenen und von der Antragstellerin in Bezug genommenen Akten 30 a
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