Der Kläger nimmt die Beklagte nach Auflösung eines Verlöbnisses auf Rückgabe diverser Schmuckstücke und Rückzahlung von 140.878,10 DM in Anspruch.
Der Kläger ist Schweizer und lebt in der Schweiz. Die Beklagte ist Deutsche und lebt nach der Trennung der Parteien wieder in Deutschland. Die Parteien lebten zeitweise in der Schweiz zusammen und waren miteinander verlobt, jedoch sind Beginn und Dauer der Verlobung streitig.
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