Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts wegen des bei unselbständigen Zweigniederlassungen verwalteten Vermögens; § 33 ErbStG; Vereinbarkeit mit Völkerrecht und Gemeinschaftsrecht; Befugnisse der Steuerfahndung; Anzeigepflicht (§ 33 Erbschaftsteuergesetz - ErbStG -)
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.2004 - Aktenzeichen 9 K 338/99
DRsp Nr. 2005/612
Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts wegen des bei unselbständigen Zweigniederlassungen verwalteten Vermögens; § 33ErbStG; Vereinbarkeit mit Völkerrecht und Gemeinschaftsrecht; Befugnisse der Steuerfahndung; Anzeigepflicht (§ 33Erbschaftsteuergesetz - ErbStG -)
1. Der Umstand, dass nach Sinn und Zweck von § 33 Abs. 1ErbStG auch inländische Kreditinstitute bezüglich ihrer ausländischen Zweigniederlassungen von der Anzeigepflicht erfasst sind, verstößt nicht gegen das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip. Ebensowenig ist darin ein Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit oder der Freiheit des Kapitalverkehrs zu sehen.2. Maßnahmen der Steuerfahndung, durch die eine Bank zur Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1ErbStG bezüglich ihrer nichtselbständigen ausländischen Zweigniederlassungen gegenüber den zuständigen Erbschaftsteuerfinanzämtern angehalten werden soll, dienen der Ermittlung unbekannter Steuerfälle und sind daher durch § 208 Abs. 1 Nr. 3AO gedeckt. Eine insoweit an die Bank gerichtete Aufforderung ist Verwaltungsakt im Sinne des § 118AO.
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