1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 25.09.2019, Aktenzeichen
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
I.
Das Landgericht hat die Beklagte im Rahmen einer Stufenklage durch am 25.09.2019 verkündetes Teilurteil verurteilt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses des verstorbenen Erblassers zu erteilen durch Vorlage eines im Beisein der Klägerin oder eines von ihr benannten Vertreters aufgenommenen Nachlassverzeichnisses nach §§ 2314 Abs. 1, 260 BGB. Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und der rechtlichen Begründung des Landgerichts wird auf das angefochtene Urteil verwiesen.
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