I.
Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit C, der am 15.09.1991 vorverstorben ist. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die aus der Ehe hervorgegangenen Töchter.
Die Ehegatten waren zu je 1/2 Anteil Miteigentümer des Hausgrundstücks D-weg 42 in P. Die Erblasserin war darüber hinaus Alleineigentümerin des Innenstadtgrundstücks R-platz 13 in P, das aus der Familie ihrer Mutter stammte.
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