Die Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Biberach an der Riß - Nachlassgericht - vom 13.02.2019, Az. A
zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte Ziff. 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 1.000.000,00 festgesetzt.
I.
Die am ... im Alter von ... Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann ... ... ist am ... vorverstorben, ebenso sind ihre Eltern vorverstorben. Die Beteiligte Ziff. 1 ist die (einzige) Schwester der Erblasserin. Beim Beteiligten Ziff. 2 handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Ulm.
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