I. Die im Alter von 87 Jahren verstorbene Erblasserin war in einziger Ehe mit L. kinderlos verheiratet. Ihr Ehemann war jüdischer Abstammung, sie selbst nicht. Die Eheleute. schlossen am 2.8.6.1938 einen Erbvertrag, der folgenden Inhalt hat:
§ 1
Wir setzen uns gegenseitig zu Erben ein.
§ 2
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