BayObLG - Beschluß vom 22.02.1999
1Z BR 105/98
Normen:
BGB § 133, § 1937, § 2084, § 2247, § 2278, § 2289 ; TestG § 48 Abs. 2; KontrollratsG Nr. 37 Art. 1a, Art. 2;
Fundstellen:
BayObLGZ 1999 Nr. 12
BayObLGZ 1999, 46
FGPrax 1999, 111
FamRZ 1999, 1236
NJW-RR 1999, 1167
ZEV 1999, 314
Vorinstanzen:
LG Memmingen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 1172/97
AG Memmingen, - Vorinstanzaktenzeichen VI 611/85

Auslegung eines Testaments, das wegen vermeintlicher Nichtigkeit eines Erbvertrags verfasst wurde

BayObLG, Beschluß vom 22.02.1999 - Aktenzeichen 1Z BR 105/98

DRsp Nr. 1999/6275

Auslegung eines Testaments, das wegen vermeintlicher Nichtigkeit eines Erbvertrags verfasst wurde

»1. Zu den Auswirkungen des § 48 Abs. 2 TestG auf einen gegenseitigen Erbvertrag, den ein jüdischer Ehemann mit seiner nichtjüdischen Ehefrau vor Erlaß des TestG abgeschlossen hat.2. Zur (ergänzenden) Auslegung eines Testaments, das in der irrigen Erwartung verfaßt wurde, daß ein zuvor geschlossener Erbvertrag aufgrund geänderter Rechtslage als nichtig angesehen werden könnte.3. Setzen sich Ehegatten in einem Erbvertrag zu Alleinerben ein und bestimmen sie als Schlußerben die Verwandten eines von ihnen, so ist in der Regel davon auszugehen, daß die Verfügung zugunsten der Verwandten des anderen Ehegatten vertragsmäßig getroffen ist.«

Normenkette:

BGB § 133, § 1937, § 2084, § 2247, § 2278, § 2289 ; TestG § 48 Abs. 2; KontrollratsG Nr. 37 Art. 1a, Art. 2;

Gründe:

I. Die im Alter von 87 Jahren verstorbene Erblasserin war in einziger Ehe mit L. kinderlos verheiratet. Ihr Ehemann war jüdischer Abstammung, sie selbst nicht. Die Eheleute. schlossen am 2.8.6.1938 einen Erbvertrag, der folgenden Inhalt hat:

§ 1

Wir setzen uns gegenseitig zu Erben ein.

§ 2