OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.07.2012
I-3 Wx 247/11
Normen:
BGB § 2069; BGB § 2096;
Fundstellen:
FGPrax 2012, 259
FamRB 2012, 379
FamRZ 2013, 492
MDR 2012, 1294
ZEV 2013, 193

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den Wegfall der vorverstorbenen Lebensgefährtin

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2012 - Aktenzeichen I-3 Wx 247/11

DRsp Nr. 2012/17972

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den Wegfall der vorverstorbenen Lebensgefährtin

1. Hat der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine ihm nahe stehende Person (hier seine jahrzehntelange Lebensgefährtin) bedacht, so legt die Lebenserfahrung für den Fall des vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben die Prüfung nahe, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt hätte.2. Die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB, wonach bei Wegfall eines bedachten Abkömmlings im Zweifel anzunehmen ist, dass ersatzweise der betreffende Stamm berufen ist, ist auch bei dem Erblasser besonders nahe stehenden Personen nicht (analog) anzuwenden.

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird geändert. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2. (UR-Nr. ... des Notars L. in Oberhausen) wird zurückgewiesen.

Geschäftswert: 30.000 €.

Normenkette:

BGB § 2069; BGB § 2096;

Gründe

I.

Die Beteiligten zu 1. sind die Geschwister des kinderlos verstorbenen Erblassers, die Beteiligte zu 2. ist die Tochter der 1928 geborenen und am 15. Juli 2010 vorverstorbenen Lebensgefährtin des Erblassers, mit der dieser über 30 Jahre zusammengelebt hatte.