Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting - Nachlassgericht - vom 29.8.2016 wird zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte zu 1 hat den übrigen Beteiligten die im Beschwerdeverfahren erwachsenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 74.000 € festgesetzt.
I.
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