Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 17.08.2018, Az.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Beklagte wehrt sich mit der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft und zur Wertermittlung hinsichtlich eines Grundstücks, zu der das Landgericht die Beklagte im Rahmen einer Stufenklage wegen eines Pflichtteilsanspruchs verurteilt hat.
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