OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.07.2019
7 U 134/18
Normen:
BGB § 2333; BGB § 2336;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 17.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 83/17

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Entziehung des Pflichtteils

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2019 - Aktenzeichen 7 U 134/18

DRsp Nr. 2020/7015

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Entziehung des Pflichtteils

In der Formulierung in einem Testament, der Sohn des Erblassers habe "durch sein strafrechtliches Verhalten und seine schriftliche Erklärung vor einem Anwalt, dass er jede Verbindung mit mir ablehnt, meines Erachtens einen Erbanspruch verwirkt", liegt keine Entziehung des Pflichtteils i.S. von § 2336 Abs. 1 BGB. Insbesondere kann nicht allein die Ausschließung von der gesetzlichen Erbfolge ohne Weiteres als Anordnung einer Pflichtteilsentziehung verstanden werden.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 17.08.2018, Az. 6 O 83/17, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Hauptsache hinsichtlich des Wertermittlungsanspruchs in Bezug auf das Grundstück A. erledigt ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 2333; BGB § 2336;

Gründe

I.

Die Beklagte wehrt sich mit der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft und zur Wertermittlung hinsichtlich eines Grundstücks, zu der das Landgericht die Beklagte im Rahmen einer Stufenklage wegen eines Pflichtteilsanspruchs verurteilt hat.