Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Spandau vom 8. April 2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 17.000,00 EUR festgesetzt.
I. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin hat mit ihrem am 22. September 1982 vorverstorbenen Ehemann am 20. August 1977 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem es heißt:
"Ich, ... geb. am ... in Berlin und meine Ehefrau ... geboren am ... in Berlin setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Ableben des letzten Ehepartners sind alleinige Erben unseres gesamten Besitzes:
a) ..., geb. am ... zu 2/3
b) ... geb. ... zu 1/3
Die Erblasserin hat am 27. April 2008 eine weitere Verfügung von Todes wegen errichtet, in der es heißt:
"Mein letzter Wille,
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