OLG Köln - Urteil vom 27.07.2017
2 U 14/16
Normen:
BGB § 2100; BGB § 2136;
Fundstellen:
ZEV 2018, 233
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 08.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 280/15

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Veräußerungs- und Vererbungsverbots

OLG Köln, Urteil vom 27.07.2017 - Aktenzeichen 2 U 14/16

DRsp Nr. 2018/115

Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Veräußerungs- und Vererbungsverbots

Eine letztwillige Verfügung, wonach die Nachkommen von Eheleuten als Erben des Letztlebenden eingesetzt werden mit der Maßgabe, dass der Nachlass nicht an Dritte verkauft oder vererbt werden darf, ist als Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft auszulegen. Dies hat zur Folge, dass in einer auf Betreiben eines der Erben angeordneten Teilungsversteigerung nur Angebote der beiden Erben zuzulassen sind.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8.1.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 1 O 280/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, darin einzuwilligen und seine Zustimmung zu erteilen, dass die Teilungsversteigerung des im Grundbuch von I Blatt 917 eingetragenen Grundstücks, lfd. Nr. 5, Flur 10, Flurstück 185, Hof- und Gebäudefläche, I2straße 87, 87/A nur zulässig ist mit der Maßgabe, dass ausschließlich Gebote der jeweiligen Miteigentümer, d.h. des Klägers und des Beklagten für das o.a. Grundstück im Versteigerungstermin zugelassen werden.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.