Die Parteien streiten um die Übertragung von Miteigentumsanteilen an dem Grundbesitz B. Straße in C. sowie um Erstattung bereits gezogener und zukünftiger Nutzungen aus diesem Anteil.
Die Klägerin I. ist eine Tochter des am 21.5.1967 in C. verstorbenen A.G. (im Folgenden Erblasser). Weitere Kinder des Erblassers sind die im Jahre 1946 vorverstorbene Tochter Helga G., die in C. lebende Tochter Chr. sowie die am 18.5.1993 in BO. Nachverstorbene e.G., die von der Klägerin und Chr. zu gleichen Teilen beerbt wurde.
Durch handschriftliches Testament vom 22.4.1967 hat der Erblasser folgendes bestimmt:
"Mein letzter Wille.
I. Erbeinsetzung
Zu meinen Erben setze ich ein:
1. Meine Ehefrau Helene G. zu einem Viertel
2. Meine Tochter Chr. zu einem Achtel
3. Meinen Schwiegersohn R. zu einem Achtel
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