BayObLG, Beschluß vom 27.10.1986 - Aktenzeichen BReg 1 Z 23/86
DRsp Nr. 1998/13747
Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente
»Bestimmen Ehegatten, die sich in getrennten Testamenten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, in einem weiteren gemeinschaftlichen Testament "für den Fall des gemeinsamen Todes" einen Erben, so ergibt die nächstliegende Auslegung, daß die Erbeinsetzung nur für den Fall des gleichzeitigen Todes getroffen ist.«