Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland–Pfalz vom 14. Mai 2014
Die angefochtene Einkommensteuerfestsetzung wird nach Maßgabe der Urteilsgründe abgeändert.
Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Festsetzung zu errechnen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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