Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. September 2015
Der Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 vom 31. Januar 2014 wird abgelehnt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen.
I.
Die Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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