Gemäß der BFH-Rechtsprechung ist das Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Folgebescheids in der Regel auszusetzen, wenn Besteuerungsgrundlagen streitig sind, deren abschließende Prüfung dem Verfahren über einen noch nicht bestandskräftigen Grundlagenbescheid vorbehalten sind (s. Gräber,
Der Umstand, dass bei fehlender Schenkung, worüber der Streit geht, kein Bedarfswert festgestellt werden müsste, steht dem nicht entgegen.
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