Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 204.510,63 Euro festgesetzt.
I.
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