BayObLG - Beschluß vom 07.01.1991
BReg 1 aZ 68/89
Normen:
BGB §§ 2258, 2269, 2270, 2271 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1991 Nr. 3

BayObLG - Beschluß vom 07.01.1991 (BReg 1 aZ 68/89) - DRsp Nr. 1998/13517

BayObLG, Beschluß vom 07.01.1991 - Aktenzeichen BReg 1 aZ 68/89

DRsp Nr. 1998/13517

»Wird in einem späteren gemeinschaftlichen Testament nur die gegenseitige Erbeinsetzung wiederholt, nicht auch die Bestimmung über die Schlußerbfolge, so liegt darin nicht eindeutig deren Widerruf, wenn das Testament sonst keine Erklärungen enthält. Ein Wille der Ehegatten, die Erbfolge ohne Schlußerbeneinsetzung abschließend regeln zu wollen, kann dann nur im Wege der Testamentsauslegung festgestellt werden.«

Normenkette:

BGB §§ 2258, 2269, 2270, 2271 ;
Fundstellen
BayObLGZ 1991 Nr. 3