BayObLG - Beschluß vom 27.12.1990 (BReg 1 a Z 55/90) - DRsp Nr. 1998/13238
BayObLG, Beschluß vom 27.12.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 55/90
DRsp Nr. 1998/13238
Läßt sich aus dem Testament ein anderer Wille des Erblassers nicht feststellen, kann dies zur Berufung eines Ersatzerben führen mit der Folge, daß die Anwachsung ausgeschlossen ist.