Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefassten Grundstücke, die der Klägerin von ihren Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich übertragen worden sind, zum Bewertungsstichtag zum Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehört haben. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
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