FG Hessen - Urteil vom 06.09.2005
3 K 2119/03
Normen:
BewG § 17 Abs. 2 § 26 § 99 § 138 Abs. 5 ; ErbStG § 9 § 11 § 12 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 855
EFG 2006, 393
ZEV 2007, 47

Bedarfsbewertung; Stichtag; Übertragung; Gewerbebetrieb; Betriebsgrundstück; Miteigentum; Ehegatte; wirtschaftliche Einheit - Bewertung von Ehegattengrundstücken bei unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang

FG Hessen, Urteil vom 06.09.2005 - Aktenzeichen 3 K 2119/03

DRsp Nr. 2006/1151

Bedarfsbewertung; Stichtag; Übertragung; Gewerbebetrieb; Betriebsgrundstück; Miteigentum; Ehegatte; wirtschaftliche Einheit - Bewertung von Ehegattengrundstücken bei unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang

1. Ehegattengrundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 BewG mit der Folge, dass sie bei überwiegend betrieblicher Nutzung als Betriebsgrundstück zu bewerten sind, § 26 i.V.m. § 99 Abs. 2 Satz 1 BewG. 2. Die Sonderregelung des § 26 BewG, wonach Ehegattengrundstücke auch bei verschiedenem Nutzungs- und Funktionszusammenhang eine wirtschaftliche Einheit bilden, gilt nach der Neufassung des § 17 Abs. 2 BewG nicht für die Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Normenkette:

BewG § 17 Abs. 2 § 26 § 99 § 138 Abs. 5 ; ErbStG § 9 § 11 § 12 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefassten Grundstücke, die der Klägerin von ihren Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich übertragen worden sind, zum Bewertungsstichtag zum Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehört haben. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: