Befugnis des Pflichtteilsberechtigten zur Beantragung der Entlassung des Testamentsvollstreckers
KG, Beschluss vom 22.02.2005 - Aktenzeichen 1 W 234/02
DRsp Nr. 2006/9387
Befugnis des Pflichtteilsberechtigten zur Beantragung der Entlassung des Testamentsvollstreckers
1. Der Pflichtteilsberechtigte ist berechtigt, einen Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers zu stellen, da er Beteiligter i.S. von § 2227 Abs. 1BGB ist und wegen der Ablehnung seines Antrages durch das Nachlassgericht in seinen Rechten verletzt sein kann (Best. von KG - 1 W 411/01 - 09.10.2001 - KG-Report Berlin 2002, 58).2. Die Antragsbefugnis des Pflichtteilsberechtigten entfällt, sobald sich seine gegen den Nachlass gerichteten Ansprüche erledigt haben.3. Regressansprüche gegen den Testamentsvollstrecker sind nicht Gegenstand des Entlassungsverfahrens. Diese begründen daher auch keine fortdauernde Beschwer.