OLG Saarbrücken - Beschluss vom 14.11.2023
5 W 64/23
Normen:
GrEStG § 22 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 31.05.2023

Befugnis des Testamentsvollstreckers zum SelbstkontrahierenVerletzung der Pflicht zur Erfüllung eines VermächtnissesUmfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der Grunderwerbsteuerpflicht

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.11.2023 - Aktenzeichen 5 W 64/23

DRsp Nr. 2023/16621

Befugnis des Testamentsvollstreckers zum Selbstkontrahieren Verletzung der Pflicht zur Erfüllung eines Vermächtnisses Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der Grunderwerbsteuerpflicht

1. Ein Testamentsvollstrecker, der hinsichtlich des ihm als Vermächtnis zugewandten Grundstücks seine Eintragung im Grundbuch bewilligt, ohne dafür Sorge zu tragen, dass das einem anderen Vermächtnisnehmer zugewandte, nach dem Testament auch "möglichst erstrangig" einzutragende Wohnrecht an der gesamten Grundstücksfläche zuvor eingetragen wurde, verstößt gegen das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung und ist deshalb, ungeachtet einer vom Erblasser erteilten ausdrücklichen Befreiung, am Selbstkontrahieren gehindert (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 W 98/22, NJW-RR 2023, 1111). 2. Soweit ein im Grundsatz steuerpflichtiger Erwerb im Sinne des § 1 GrEStG vorliegt, ist es nicht Aufgabe des Grundbuchamtes, die Entbehrlichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Klärung des Vorliegens einer Steuerbefreiung zu prüfen (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20).

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Grundbuchamt - vom 31. Mai 2023 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.