Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.11.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum abgeändert und die Beklagte im Wege der Stufenklage verurteilt:
Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 00.00.2015 in J./Spanien verstorbenen Erblassers N. X. zu erteilen, und zwar durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nebst entsprechenden Verträgen und Belegen, welches folgende Punkte umfasst:
a.alle beim Erbfall vorhandenen Sachen, Immobilien und Forderungen (Aktiva)
b. c. d. e.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|