Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen ersten Termin oder schriftlichem Vorverfahren
BGH, Urteil vom 02.12.1982 - Aktenzeichen VII ZR 71/82
DRsp Nr. 1996/14265
Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen ersten Termin oder schriftlichem Vorverfahren
1. Für die Feststellung der Verzögerung kommt es allein darauf an, ob der Prozeß bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung. Unerheblich ist, ob der Rechtsstreit bei rechtzeitigem Vorbringen ebenso lange gedauert hätte.2. Zwischen dem frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung und der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens hat der Vorsitzende die Wahl. Die Entscheidung unterliegt seinem freien, nicht nachprüfbaren Ermessen.