LG Flensburg, vom 11.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 425/01
Belehrung des Notars über Anfall von Schenkungssteuer
SchlHOLG, Urteil vom 06.05.2004 - Aktenzeichen 11 U 103/02
DRsp Nr. 2005/864
Belehrung des Notars über Anfall von Schenkungssteuer
»1. Der Notar hat bei der Beurkundung eines Vertrages auf die Möglichkeit des Anfalls von Schenkungssteuer hinzuweisen.2. Der Grundstückserwerb durch den früheren Eigentümer des Veräußerers im Rahmen des Zugewinnausgleichs stellt keine Schenkung dar. Das gilt aber nicht beim Erwerb durch die Schwiegermutter.«