I. Die Antragstellerinnen verlangen von der Antragsgegnerin eine Nachabfindung nach § 13 HöfeO.
Die Beteiligten sind Schwestern und mit einer weiteren, nicht am Verfahren beteiligten Schwester, Töchter des am 10. Januar 1991 verstorbenen Landwirts Otto H. Dieser bestimmte durch notarielles Testament vom 12. Juni 1985 die Antragsgegnerin zur Hoferbin seines Hofes. Sie wurde am 30. Juli 1991 als Eigentümerin des Grundbesitzes in das Grundbuch eingetragen.
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