Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss der 5. Zivil- (Beschwerde-) Kammer des Landgerichts Münster vom 20. Dezember 2022 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt bis zu 1.000 €.
I. Der Beschwerdeführer begehrt als Pflichtteilsberechtigter nach dem am 10. Mai 2018 verstorbenen Erblasser die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Die Erbin des Erblassers beauftragte den Notar mit der Erstellung des Verzeichnisses im Juli 2019. Der Notar nahm den Auftrag an; das Nachlassverzeichnis hat er bisher aber nicht erstellt. Der Anspruch des Beschwerdeführers gegen die Erbin auf Erstellung des Verzeichnisses ist zwischenzeitlich durch Anerkenntnisurteil tituliert.
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