Das Amtsgericht hat der Beteiligten zu 1) am 05.02.2002 einen Erbschein als Alleinerbin des Erblassers erteilt (Bl 142 d. A.). Mit Kostenrechung vom 22.10.2002 (Bl. 225 d. A.) wurde der Beteiligten zu 1) u. a. für die Erteilung des Erbscheins eine Gebühr gemäß §
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