I.
Die Antragsgegnerin verlangt von dem Antragsteller Zugewinnausgleich. Der am 20.10.1943 geborene Antragsteller und die am 14.04.1951 geborene Antragsgegnerin hatten am 30.10.1970 miteinander die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind die inzwischen volljährigen Söhne Th., geb. am 01.04.1972, V., geb. am 22.04.1975 und K., geb. am 12.10.1976, hervorgegangen. Nachdem die Parteien sich am 08.06.1995 getrennt hatten und der Scheidungsantrag des Antragstellers der Antragsgegnerin am 06.05.1996 zugestellt worden war, ist ihre Ehe durch das nur hinsichtlich des Zugewinns angefochtene Urteil vom 05.03.1999 geschieden worden. Die Rechtskraft des Urteils hinsichtlich des Scheidungsausspruchs und des Versorgungsausgleichs trat am 09.11.1999 ein.
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