OLG München - Beschluss vom 10.02.2022
34 Wx 431/21
Normen:
GBO § 20; BGB § 925;
Vorinstanzen:
AG München, vom 21.10.2021

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags in ein GrundbuchEigentumsübertragung an Miteigentumsanteilen an einem NachlassgrundstückReichweite einer transmortalen Vollmacht

OLG München, Beschluss vom 10.02.2022 - Aktenzeichen 34 Wx 431/21

DRsp Nr. 2022/17790

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags in ein Grundbuch Eigentumsübertragung an Miteigentumsanteilen an einem Nachlassgrundstück Reichweite einer transmortalen Vollmacht

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 21. Oktober 2021 aufgehoben.

2.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Auflassung vom 16. August 2021 (Urkunde des Notars Dr. Mxxx Bxxx in Hof vom 16. August 2021, URNr. B 2144/2021) durch Eintragung der Beteiligten als Miteigentümer zu vollziehen.

Normenkette:

GBO § 20; BGB § 925;

Gründe

I.

Im Grundbuch ist noch H.H. als Eigentümer von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer Tiefgarage eingetragen. H.H. ist am 4.4.2016 verstorben und wurde laut Erbschein vom 9.2.2017 von G.H. allein beerbt. G.H. ist am 23.9.2019 verstorben.

Zu notarieller Urkunde vom 16.8.2021 erklärten die Beteiligten die Einigung über den Eigentumsübergang des Miteigentumsanteils von G.H. an sich. Die notarielle Urkunde lautet auf Seite 1 unten und Seite 2 oben wie folgt:

...

beide [= die Beteiligten] hier handelnd für sich im eigenen Namen und für die Erben der G.H.,

die voraussichtlich aufgrund transmortal geltender Vollmacht durch den Bevollmächtigten P.H.

erteilt werden soll.