Die Beschwerde der Beteiligten Ziffern 1, 2, 3 und 4 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Heilbronn vom 04.04.2018, Az. HBN037
Die Beteiligten Ziffern 1, 2, 3 und 4 tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500,00 € festgesetzt.
Die gemäß §
Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen in der angefochtenen Zwischenverfügung und im Nichtabhilfebeschluss vom 07.05.2018 Bezug genommen.
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