Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 05. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1 auferlegt.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: die im ersten Rechtszug entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1.
I.
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