Auf die Revision der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Klägerin wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 17. August 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Klage stattgegeben worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 26. November 2010 zurückgewiesen. Die weitergehende Berufung bleibt zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Klägerin.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|