Der Vater der Beklagten betrieb eine Gärtnerei unter Inanspruchnahme von Krediten der N. L. (nachfolgend: Bank). Durch Vertrag vom 28. Juli 1987 trat er die Ansprüche aus einer Kapitalversicherung über eine Summe von 135.000 DM, fällig spätestens 1996, an die Beklagten ab. In der Abtretungsvereinbarung erklärte er, die Abtretung erfolge zur Sicherung von Darlehensansprüchen gegen ihn, die der Beklagten zu 1) in Höhe von 47.000 DM, dem Beklagten zu 2) in Höhe von 70.000 DM und dem Beklagten zu 3) in Höhe von 57.950 DM zustünden.
Nachdem im September 1987 ein Sachverständiger der Bank den Betrieb des Vaters der Beklagten als überaltert und verhältnismäßig geringwertig eingeschätzt hatte, stellte die Bank die Finanzierung ein. Am 7. Oktober 1987 wurde über das Vermögen des Vaters der Beklagten das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Verwalter bestellt.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|