Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig - Nachlassgericht - vom 26.10.2009 abgeändert und die Bestellung eines Nachlasspflegers zur Vertretung des Nachlasses gegenüber Ansprüchen der Beteiligten angeordnet. Die Auswahl des Nachlasspflegers bleibt dem Nachlassgericht vorbehalten.
A.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|