I.
Unter der Bezeichnung "Evangelische Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR)." wurden mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3.1.1974 (MAB1 S. 35) zehn Einzelstiftungen zusammengelegt, deren älteste bis in das 13. Jahrhundert zurückreicht. Danach ist die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung eine rechtsfähige örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der Stadt Regensburg verwaltet und vertreten wird.
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