I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine durch Statut vom ... Februar 1995 gegründete (Familien-)Stiftung liechtensteinischen Rechts mit Sitz in Vaduz/Liechtenstein. Sie ist die unmittelbar Begünstigte eines zwischen den Eheleuten HL und CL ebenfalls am ... Februar 1995 geschlossenen "Gütertrennungsvertrages". Hierin verpflichtete sich HL zum Zwecke des Zugewinnausgleichs und der Sicherung des Unterhalts der CL und der gemeinsamen minderjährigen Kinder verschiedene Vermögenswerte (u.a. im Inland und in Spanien gelegenen Grundbesitz, Aktien, Fahrzeuge, eine Yacht, ein Flugzeug und verschiedene Forderungen) auf CL mit der Maßgabe zu übertragen, dass "diese auf die zu gründende HL-Familienstiftung ... übertragen werden sollen".
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