FG Münster - Beschluss vom 29.04.2003
3 V 278/03 Erb
Normen:
BewG § 148 ; ErbStG § 23 ;

Bewertung von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken

FG Münster, Beschluss vom 29.04.2003 - Aktenzeichen 3 V 278/03 Erb

DRsp Nr. 2006/22994

Bewertung von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken

In den Fällen des Erwerbs von erbbaubelasteten Grundstücken kann kein Wahlrecht nach § 23 ErbStG ausgeübt werden.

Normenkette:

BewG § 148 ; ErbStG § 23 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob § 23 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG), beim Erwerb von Grundstücken die mit Erbbaurechten belastet sind, anzuwenden ist.

Dem Antragsteller (Ast.) wurde von seinem Vater umfangreicher Grundbesitz geschenkt. Dazu gehörten auch mit Erbbaurechten belastete Grundstücke. Wegen der Einzelheiten wird auf den Übertragungsvertrag vom 25.06.1997 (UR-Nr. 335/1997 des Notars ...) sowie die Anlagen zur Erbschaftsteuererklärung zu B 5.3 Bezug genommen.

Der Ast. beantragte, den Teil der Schenkungsteuer, der auf die belasteten Grundstücke entfällt, vom Jahreswert gem. § 23 ErbStG tilgen zu können.