Das FA setzte durch endgültigen Steuerbescheid die Erbschaftsteuer auf insgesamt 12.909,20 DM fest. Den Bescheid richtete es "an die Erbbeteiligten ..." zu Händen der Bevollmächtigten. Die im Teil A des Bescheids insgesamt festgesetzte Steuer umfaßte die Erbschaftsteuer der Mutter der Kläger (8.334 DM) und die der Kläger selbst (je 2.287,60 DM). Die auf den Erwerb eines jeden Beteiligten entfallenden Steuerbeträge sind unter Angabe des jeweils Beteiligten in Teil D des Bescheids gesondert angegeben.
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