Unter den Beteiligten sind die Auslegung und die erbschaftsteuerrechtliche Würdigung eines Schenkungsvertrages umstritten. In der Annahme, den Klägern seien Geldforderungen geschenkt, hat das Finanzamt gegen sie je 19.965 DM Schenkungsteuer festgesetzt. Die Kläger sind der Ansicht, ihnen seien nicht die Geldforderungen, sondern mittels dieser erworbene Kommanditanteile geschenkt worden, deren Wert nach den Maßstäben des §
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