A. Sachverhalte und Anrufungsbeschlüsse
I. Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 8. September 1988
Kann eine Kontokorrentverbindlichkeit, die sowohl durch betrieblich als auch durch privat veranlaßte Überweisungs- und Auszahlungsvorgänge entstanden ist, bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in vollem Umfang Betriebsschuld sein mit der Folge, daß die hierauf entfallenden Zinsaufwendungen Betriebsausgaben sind?
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