BFH - Urteil vom 10.04.1991
XI R 7, 8/84
Normen:
EStDV § 11d; EStG § 7 Abs. 4, § 7b;
Fundstellen:
BStBl II 1991, 791
BFHE 164, 343
DRsp-ROM Nr. 1997/16386
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz,

BFH - Urteil vom 10.04.1991 (XI R 7, 8/84) - DRsp Nr. 1996/11042

BFH, Urteil vom 10.04.1991 - Aktenzeichen XI R 7, 8/84

DRsp Nr. 1996/11042

»1. Die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben und die vorweggenommene Erbfolge nach einem Miterben können in einem Vertragswerk zusammengefaßt werden. Die Übernahme von Verbindlichkeiten führt hierbei nur insoweit zu Anschaffungskosten, als sie auf die vorweggenommene Erbfolge entfällt. 2. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge über ein Grundstück des Privatvermögens stellt die vom bisherigen Eigentümer ausbedungene Einräumung von Nutzungsrechten für sich oder einen Dritten kein Entgelt für die Übertragung des Grundstücks dar.«

Normenkette:

EStDV § 11d; EStG § 7 Abs. 4, § 7b;

Gründe: