Die beiden Neffen des Klägers, D und G X (geboren am 7. Februar 1958 bzw. am 25. Juli 1963), waren nach dem Tode ihres Vaters neben dem Kläger sowohl an der ... B GmbH als auch an der ... B KG beteiligt. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 22. Mai 1979 übertrug der Neffe D seinen GmbH-Anteil von nominell 15.000 DM und seine Kommanditbeteiligung im Nennwert von 35.000 DM auf den Kläger. Als Gegenleistung für die Übertragung der Anteile erhielt D ein der KG gehörendes Grundstück sowie einen als "Auszahlung und Abfindung" bezeichneten Betrag in Höhe von 150.000 DM, von dem es in der Urkunde weiter heißt, daß er "zum Ausbau des übertragenen Wohnhauses und zur Existenzsicherung" des D.B. dienen solle.
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