I. Der Kläger ist einer der Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Nachlasses des am 21. Juli 1977 verstorbenen K. Durch Steuerbescheid vom 8. Dezember 1981 setzte das beklagte Finanzamt (FA) wegen des Erwerbs eines Vermächtnisses durch M K Erbschaftsteuer in Höhe von 3.553 DM fest. Diesen Bescheid übersandte es dem Kläger.
Der Steuerbescheid enthält im Anschriftenfeld den Namen und die Anschrift des Klägers. Er ist mit der Überschrift versehen: "Erbschaftsteuerbescheid über den Erwerb des M K von Todes wegen nach Herrn H K in T." Unter den Erläuterungen heißt es: "Der Bescheid ergeht an Sie als Testamentsvollstrecker gemäß § 32 ErbStG."
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