AO (1977) § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2 S. 2, § 34 Abs. 3 ; ErbStG (1974) § 32 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BFHE 146, 520
BStBl II 1986, 704
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
BFH - Urteil vom 18.06.1986 (II R 38/84) - DRsp Nr. 1996/12176
BFH, Urteil vom 18.06.1986 - Aktenzeichen II R 38/84
DRsp Nr. 1996/12176
»1. Leistet das FA ohne rechtlichen Grund an einen am Steuerschuldverhältnis unbeteiligten Dritten, entsteht durch die fehlgeleitete Zahlung ein ausschließlich auf Beseitigung der unrechtmäßigen Zahlung gerichtetes Steuerschuldverhältnis und mit dem Zugang der fehlgeleiteten Zahlung ein Anspruch auf Rückerstattung gemäß § 37 Abs. 2AO (1977).2. Ist die Erbschaftsteuer aus dem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlaß bezahlt worden, sind bei Überzahlung der Erbschaftsteuer zwar die Erben Inhaber des Erstattungsanspruchs. Verfügungsberechtigt und daher empfangszuständig ist jedoch der Testamentsvollstrecker. Eine auf Anweisung des Testamentsvollstreckers erfolgte Zahlung an einen Dritten führt daher zum Erlöschen des Erstattungsanspruchs.«
Normenkette:
AO (1977) § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2 S. 2, § 34 Abs. 3 ; ErbStG (1974) § 32 Abs. 1 S. 2;
Gründe:
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