I. In seinem notariellen Testament vom 2. Januar 1987 setzte der am 22. März 1987 verstorbene Erblasser der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), seiner Lebensgefährtin, u.a. ein Geldvermächtnis in Höhe eines Betrages von 60 000 DM aus. Dieser Betrag sollte spätestens 6 Monate nach dem Erbfall von der Erbin an die Klägerin ausbezahlt werden.
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