I. Der am 15. Oktober 1952 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat neben seiner Mutter und seiner jüngeren Schwester seinen am 15. März 1974 verstorbenen Vater zu je 1/3 beerbt. Zum Nachlaß gehörte ein in V belegener Hof. Mit Beschluß des zuständigen Amtsgerichts vom 11. April 1975 wurde dem Kläger das von ihm beantragte Hoffolgezeugnis gemäß §§ 4, 5 und 6 der Höfeordnung (HöfeO) vom 24. April 1947 (Anlage B zur Verordnung der Britischen Militärregierung Nr. 84, Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, britisches Kontrollgebiet, S. 505, in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung: Art. 3 § 9 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung vom 29. März 1976, BGBl I, 881) erteilt.
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